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Grundversicherung: Die Leistungen für eine Psychotherapie werden seit Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen, sofern eine Anordnung mit einer Diagnose bzw. Verdachtsdiagnose von Ihrem Hausarzt oder PsychiaterIn vorliegt. Ab dem Ausstellungdatum der Anordnung übernimmt die Grundversicherung 15 Psychotherapiestunden. Für weitere Stunden muss eine weitere Anordnung vom Arzt ausgestellt werden. 

Zusatzversicherung: Meine psychotherapeutischen Leistungen werden von den Zusatzversicherung  nicht mehr übernommen.  

Selbstzahler: Es ist weiterhin möglich die Psychotherapie privat zu bezahlen. Eine Therapiestunde kostet 190CHF inklusive Vor- und Nachbereitung. Weiter Leistungen wie Berichte oder telefonische Konsultationen werden anteilig abgerechnet. 

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sie müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt.


Ich stehe unter Schweigepflicht und bin den ethischen Richtlinien der Berufsverbände FSP verpflichtet.
 

 

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